Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.